Aktuelle Einreisebestimmungen für Hunde in Europa für 2021

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Wir zeigen dir heute, welche Einreisebestimmungen für Hunde in Europa gelten. Was musst du bei der Reise innerhalb der EU mit Heimtieren beachten? Welche Voraussetzungen es gibt und was du für die Ein- und Durchreise in beliebte EU-Länder mitführen musst, erklären wir dir ganz genau.

Vorausschauende Planung ist für das Campen mit Hunden entscheidend. Unser heutiger Beitrag soll dir bei einer lückenlosen Planung der Urlaubsreise mit Vierbeinern helfen, in dem wir alle wichtigen Vorschriften und Regelungen für die Reise zusammengefasst haben.

Inhaltsverzeichnis

Maximal fünf Heimtiere pro Person beim Reiseverkehr

Bevor du die Einfahrt mit deinem Wohnmobil und den Vierbeinern verlässt, ist die Zahl der Hunde an Bord entscheidend.

Es dürfen maximal fünf Heimtiere (genauer: Hunde, Katzen und Frettchen) pro Person im EU-Reiseverkehr mitgeführt werden.

Außerdem dürfen diese Tiere dann nicht mit dem Zweck, den Besitzer zu wechseln, mitgeführt werden. In diesem Fall reden wir von den Regelungen für den Tier-Handel, für den andere Bestimmungen zutreffen (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung und Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen).

EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden

Bereits seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder ist ein EU-Heimtierausweis für Besitzer von Hunden, Katzen und Frettchen Vorschrift.

Der neue einheitliche EU-Heimtierausweis (ab 29.12.2014) hat den Zweck der Vereinfachung sowie Angleichung der Einreisebestimmungen für EU-Reiseländer. Es geht vorwiegend um den Schutz vor Tollwut.

Du musst für Hunde, Katzen und Frettchen, die du innerhalb der EU grenzüberschreitend transportieren willst, grundsätzlich den blauen EU-Heimtierausweis (nach einheitlichem Muster) im Gepäck haben.

Grundlage für diese Regelung ist die EU-Verordnung Nr. 576/2013 und Durchführungsverordnung Nr. 577/2013. Diese haben ab 29.12.2014 bereits Geltung.

Den Haustier-Ausweis können übrigens alle ermächtigten EU-Tierärzte ausstellen und führen. Das gilt ganz unabhängig von dem Wohnort von dir als Tierbesitzer oder dem Standort deines Tiers.

Neuer EU-Heimtierausweis (Pet Pass)

Der neue EU-Heimtierausweis, der ab 29.12.2014 gilt, weist einige Neuerungen gegenüber dem alten Ausweis auf:

  1. Der Tierarzt muss nun per Email-Adresse eingetragen werden.
  2. Erst wenn der Tierarzt die ordnungsgemäße Kennzeichnung deines Hundes festgestellt und alle notwendigen Angaben in Teil III des Heimtierausweises eingetragen hat, darf er dir den Ausweis ausstellen.
  3. Sowohl Aufkleber zur Tollwutimpfung als auch die Angaben zur Kennzeichnung müssen laminiert versiegelt werden.
  4. Die Beschreibung deines Hundes muss eingetragen sein.
  5. Die Angaben zum Besitzer müssen angegeben sein.
  6. Beachte insbesondere die Angabe des Datums im Ausweis: Bei allen Daten müssen vierstellige Jahreszahlen eingetragen sein.
  7. Sind diese Angaben eingetragen, musst du als Hundebesitzer unterschreiben.
  8. Tierärzte müssen folgende Daten für 3 Jahre aufbewahren:
  • Ort der Kennzeichnung
  • Ausweisnummer
  • Transponder- oder Tätowierungsnummer
  • Kontaktdaten des Besitzers
  • Zeitpunkt des Anbringens und Auslesens

Neuer EU-Heimtierausweis ist nicht für alle Haustiere Pflicht

Zwar dürfen Frettchen, Katzen und Hunde ohne den Heimtierausweis die Reise nicht antreten. 

Jedoch sind einige Heimtierarten von dieser Regelung ausgenommen: Meerschweinchen, Vögel und Kaninchen können ohne den Besitz des Heimtierausweises mitgenommen werden.

Willst du das Land nicht verlassen, benötigst du die entsprechenden Papiere ohnehin nicht.

Identifizierung des Tieres durch Tätowierung oder Mikrochip

Alte Regelung vor 3. Juli 2011: Die Tätowierung

Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 durch eine gut lesbare Tätowierung entsprechend markiert wurden, benötigen keinen Mikrochip zur Identifikation, um mitgeführt werden zu dürfen.

Hier bestand also als Übergangslösung bis 2011 ein Wahlrecht, ob nun Tätowierung oder Mikrochip zur Kennzeichnung herangezogen werden soll.

Neu gekennzeichnete Tiere ab 3. Juli 2011: nur noch per Mikrochip

Hast du dagegen einen Hund, der ab 2012 geboren wurde, benötigt dieser zwangsweise einen Mikrochip für die Einreise in europäische Länder der EU.

Die Bestimmungen für den Chip findest du in den ISO-Normen 11784 oder 11785.

Hunde auf Reisen
Ab 03.07.2011 müssen Hunde für die Einreise in die EU einen Mikrochip zur Kennzeichnung haben.

Gültiger Impfschutz gegen Tollwut

Die früheren Regelungen, den Hund jedes Jahr gegen Tollwut zu impfen, gelten nicht mehr. Heute ist es vielmehr so, dass je nach Hersteller des Impfstoffs 3 bis 4 Jahre Wirksamkeit anerkannt sind. Es ist sogar so, dass Studien eine deutlich höhere Wirksamkeit attestieren, zwischen 7 Jahren bis hin zu lebenslänglich.

Für die EU-Reise mit Hunden sind daher die sogenannten Mehrjahrestollwutimpfungen anerkannt worden (nach EU-Verordnung 998/2003).

Die Impfung zur Auffrischung sollte mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.

Der Bluttest auf Tollwut

Je nachdem, wohin du mit deinem Hund verreist, kann bei der Rückreise in die EU, etwa aus der Türkei zurück, ein Bluttest auf Tollwut gefordert werden.

Wie oft muss der Tollwut-Bluttest gemacht werden?

Wenn die Immunisierung des Tieres gegen die Tollwut nachgewiesen werden kann, brauchst du den Bluttest nur einmal im Leben des Vierbeiners machen zu lassen. Voraussetzung ist, dass du immer rechtzeitig für die Auffrischungsimpfung sorgst.

Die Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen ist verboten

In diesen Ländern ist das Mitführen von Welpen mit einem Alter von unter 15 Wochen verboten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Ungarn, Zypern.

Das Alter der Welpen muss in diesen Ländern mindestens 12 Wochen plus mindestens 21 Tage betragen, also Mindestalter 15 Wochen.

Nach EU-Verordnung dürfen Welpen erst gegen Tollwut geimpft werden, wenn sie ein Alter von 12 Wochen erreicht haben. Hinzugerechnet werden allerdings 21 Tage (3 Wochen). Das ist der Zeitraum, bis der Impfschutz tatsächlich wirkt und man die Impfung offiziell als gültig bezeichnen kann.

In einigen wenigen Ländern gibt es dazu Ausnahmen:

In Österreich brauchst du eine sogenannte Tollwut-Unbedenklichkeitsbescheinigung, dann darfst du auch dort einreisen, wenn der Welpe unter 12 Wochen oder zwischen 12 und 15 Wochen alt ist.

Diese Bescheinigung erhältst du von dem von der Behörde zugelassenen Tierarzt. In dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung wird verzeichnet, dass das Jungtier lediglich an seinem Geburtsort gehalten wurde. Gleiches gilt für diejenigen Welpen, die von ihrer Mutter begleitet werden (und die alle Anforderungen erfüllt). Zeigst du die Bescheinigung zusammen mit Heimtierausweis und Mikrochip vor, steht der Einreise nach Österreich grundsätzlich nichts im Wege.

Die Übersicht über EU-Einzelländer von Pets on Tour ist für weitere Details über die Bestimmungen aller EU-Länder sehr hilfreich.

Innerhalb der EU gelten Sonderregelungen für Hunde

Mit dem Inkrafttreten des Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetzes (HundVerbrEinfG) von 2001 wird unter anderem das Einführen und Verbringen gefährlich eingestufter Hunderassen kontrolliert.

Danach herrscht ein Verbot für die Einfuhr und das Verbringen folgender Hunderassen sowie deren Kreuzungen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Wenn nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit angenommen wird, dürfen Hunde weiterer Rassen und deren Kreuzungen ebenfalls nicht eingeführt und verbracht werden.

Beachte auch EU-Länder mit besonderen Anforderungen

In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Finnland gibt es besondere Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, vor allem zur Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer). Wenn du mehr zu den Gefahren für Hunde beim Camping und auf Reisen wissen möchtest, schau dir unseren Artikel dazu an.

Informationen zu den besonderen Anforderungen:

Durchreise: Auch die Bestimmungen der Durchreise-Länder sind zu beachten

Ganz egal, ob du mit Hund im Auto, Schiff, Flugzeug oder per Bahn die Reise zum Urlaubsland antrittst:

Es gelten immer die Einreisebestimmungen aller Durchreise-Länder zusätzlich zu denen deines Ziellandes.

Gerade diese Regelung kann man gerne übersehen. Wenn man beispielsweise eine Zwischenlandung auf einem EU-Flughafen eines anderen Landes als dem eigentlichen Urlaubsland einlegt, gelten auch die Einreisebestimmungen für das Land mit dem Zwischenstopp.

Ein super Werkzeug für die Reiseplanung, je nach Wunschland und Transportmittel ist daher das von Pets on Tour. Du trägst dein Haustier, dein Wunschland und das Transportmittel ins Tool ein und erhältst alle notwendigen Informationen über die dort geltenden Bestimmungen und Besonderheiten.

FAQ-Sektion

Wie oft sollte ich meinen Hund impfen lassen?

Geht man nach der Mehrheit der Tierärzte, sollten Impfungen gegen Staupe, Parvo und Hepatitis (SHP) jährlich erfolgen. Nach allgemeiner Leitlinie sollte die entsprechende Impfung in der Regel alle drei Jahre vorgenommen werden.

Wie teuer sind Impfungen für den Hund?

Die Kosten für Impfungen schwanken stark, je nach Impfung, Tierarzt und Region. In der Regel muss man mit Kosten in Höhe von 50 bis 150 Euro für eine 6-fache Kombinationsimpfung und etwa 30 Euro für eine Einzelimpfung rechnen.

Wie oft muss ein Hund entwurmt werden?

 Hunde, die nicht nur zu Hause fressen, sollten vierteljährlich entwurmt werden. Dasselbe gilt für Haushalte, in denen Kinder und Senioren mit Hunden leben. Jagdhunde und Kotfresser sollten in kürzeren Abständen entwurmt werden, mindestens einmal im Monat.

Kann ein bereits geimpfter Hund Tollwut bekommen?

Zwar ist Deutschland bereits seit 2008 frei von der terrestrischen Tollwut. Trotzdem kann es in seltenen Fällen zu einer Ansteckung von Mensch und Hund durch Fledermäuse kommen. Sind Hunde jedoch regelmäßig geimpft, sind diese vor dieser Tollwurt geschützt.

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Thorsten Gründges

Mehr als 20 Jahre Camping-Begeisterung und kein Ende in Sicht! Was ich liebe: Einfach mit dem Wohnmobil losfahren und neue, wunderschöne Orte erkunden. Es ist vor allem das Gesamtpaket, für das ich Feuer und Flamme bin: Vorfreude, Abwechslung, pure Entspannung und (meistens) sympathische Mitcamper. Mehr als Urlaub eben - fast schon meine Religion!