Wohnmobil parken: Wo, wie lange, was ist erlaubt & verboten?

Wohnmobil parken

Die Freiheit genießen – das bedeutet für uns, mit dem Wohnmobil überall hinfahren, wohin es uns gerade ziehen mag. Dabei ist das Parken des Wohnmobils allerdings ein echtes Ärgernis:

Wie so oft, gibt es für meinen Geschmack im deutschen Sprachraum viel zu viele Vorschriften, Regelungen und Satzungen, die das Abstellen des Wohnmobils erschweren.

Natürlich ist da auch die Kehrseite der Medaille – verägerte Anwohner, denen die Sicht duch Dauerparker versperrt wird und die sich zurecht fragen:

Darf das Wohnmobil eigentlich dauerhaft am Straßenrand parken? Wie lange darf das Wohnmobil auf der Straße parken?

Wir sind den gängigsten Fragen im Netz nachgegangen und stellen dir heute die Ergebnisse unserer Recherche vor.

Inhaltsverzeichnis

Wohnmobil parken in Deutschland: Wichtige Vorschriften

Wo dürfen Wohnmobile in Deutschland parken? Ordnungsgemäß zugelassene Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen dürfen in Deutschland grundsätzlich zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Die Ausnahmen zu dieser Regelung finden sich in § 12 Abs. 3, 3a, 3b StVO. Hier ist beschrieben, wo das Parken generell unzulässig ist.

Wohnmobil parken

Wichtige Verkehrszeichen für Wohnmobile

Auf Parkplätzen, die für Wohnmobile in Deutschland besonders gekennzeichnet sind, dürfen in vielen Fällen lediglich Wohnmobile abgestellt werden. 

Siehst du folgende Zeichen-Kombination, dürfen dort ausschließlich Wohnmobile geparkt werden.

Zeichen 314-50 Parkplatz StVO
Zusatzzeichen 1010-67 Wohnmobile StVO

Seit 1992 wird das übliche Zeichen für Parkplätze (Nr. 314) kombiniert mit dem Zusatzzeichen 1010-67 für Wohnmobile.

Wird diese Zeichen-Kombination jedoch ergänzt um das  Zusatzzeichen 1010-58 für PKWs, dürften auf einem solchen Parkplatz zusätzlich Personenkraftwagen parken, wie auf folgendem Foto zu erkennen.

Stellplatz_Schenkenschanz
Stellplatz Kleve Schenkenschanz, GerhardNL, CC BY-SA 3.0

Für eine Parkflächen-Kennzeichnung für Reisemobile gibt es eine zweite Möglichkeit:

wohnmobil stellplatz zeichen
Seit 2017 wird alternativ das Zeichen 365-67 „Wohnmobilplatz“ verwendet. Die ältere Zeichenkombination ist allerdings weiterhin gültig und findet sich noch an vielen Orten.

Das obige Zeichen 365-67 weist aber nur darauf hin, dass es sich um einen Stellplatz für Wohnmobile handelt. Weil das Zeichen aber nicht in Anlage 3 der StVO erwähnt wurde, bewirkt es keine rechtlichen Ge- oder Verbote.

Zeichen_315-50_-_Parken_halb_auf_Gehwegen_in_Fahrtrichtung_links,_StVO_1992

Darüber hinaus erlaubt das Zeichen 315 das Parken auf dem Gehweg für Wohnmobile bis 2,8 Tonnen.

Zeichen_253_-_Verbot_für_Kraftfahrzeuge_mit_einem_zulässigen_Gesamtgewicht,_StVO_1992

Findest du vor einer Straßeneinfahrt das Zeichen 253, darfst du mit deinem Wohnmobil über 3,5 Tonnen diese Straße nicht benutzen. Wiegt dein Reisemobil weniger als 3,5 Tonnen, darfst du die Straße befahren.

Das Wohnmobil in einer Spielstraße oder verkehrsberuhigten Zone parken

Oft kommt die Frage auf, ob das Parken von Wohnmobilen in einer Spielstraße gestattet ist.

Darf ein Wohnmobil in einer Spielstraße parken? Gemäß § 42 Abs. 2 StVO in Verbindung mit Anlage 3, Abschnitt 4 „Richtzeichen“ darf in verkehrsberuhigten Zonen (Zeichen 325.1 und 325.2) nur in entsprechend gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Das gilt auch für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Darüber hinaus gilt ein generelles Parkverbot auf der gesamten Spielstraße außerhalb dieser markierten Flächen. Be- und Entladen ist allerdings erlaubt.

200px-Zeichen_325.1_-_Beginn_eines_verkehrsberuhigten_Bereichs,_StVO_2009.svg
Zeichen 325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
200px-Zeichen_325.2_-_Ende_eines_verkehrsberuhigten_Bereichs,_StVO_2009.svg
Zeichen 325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Den Camper (halbseitig) auf Gehwegen parken

Kraftfahrzeuge bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen halbseitig auf dem Gehsteig abgestellt werden, sofern ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen Nr. 315) vorhanden ist. Das gilt also auch für Reisemobile bis zu 2,8 Tonnen. Jedoch wiegen die allermeisten Wohnmobile deutlich mehr, sodass du mit deinem Camper nicht auf Gehwegen parken darfst.

Das Verkehrszeichen Nr. 315 ist ein blaues Schild mit weißem P für Parkplatz. Darunter ist ein Automobil abgebildet, das mit den Rädern auf dem Gehweg parkt.

Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 4 darfst du dabei weder auf Schachtdeckeln noch anderen Verschlüssen parken.

Das Schild regelt genau, in welcher Fahrtrichtung und mit wie vielen Reifen man auf dem Gehweg parken darf.

Eine Zusatzbeschilderung mit weißen Pfeilen regelt oftmals den Anfang und das Ende der Parkfläche. Ein weißer Pfeil, der nach links zeigt, deutet auf den Anfang der Parkfläche, der weiße Pfeil nach rechts auf das Ende hin.

200px-Zeichen_315-61_-_Parken_auf_Gehwegen_ganz_in_Fahrtrichtung_links,_Anfang,_StVO_2013.svg
Zeichen 315-67: Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Ende
200px-Zeichen_315-70_-_Parken_halb_auf_Gehwegen_quer_zur_Fahrtrichtung_links,_StVO_1992.svg
Zeichen 315-70: Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links

Wie dicht dürfen Wohnmobile am Haus des Nachbarn parken?

Wohnmobil parkt am Haus
Parkt das Wohnmobil vorschriftsmäßig auf dem eigenen Grundstück, ist juristisches Vorgehen so gut wie ausgeschlossen. Selbst wenn das Nachbarhaus in unmittelbarer Nähe steht.

Was tun, wenn der Nachbar ein Wohnmobil besitzt, das er nicht vor seinem eigenen Haus parkt?

Darf das Wohnmobil auch am Haus des Nachbarn auf der Straße abgestellt werden? Ja. Die obigen Vorschriften gelten auch in diesem Fall. Behindert das Wohnmobil keine Ausfahrt, die Rettungswege und verletzt auch keine sonstigen Vorschriften des § 12 Abs. 3, 3a und 3b StVO, hat man keine Chance darauf, das Fahrzeug entfernen zu lassen.

Oft ist die Situation so, dass die Besitzer des Wohnmobils Nichtanwohner der Straße sind. Diese haben gerade im Winter ein Interesse daran, ihr Reisemobil nicht auf der eigenen Straße zu parken. Eben genau aus dem Grund, Nachbarschaftsärger zu vermeiden. 

Stattdessen suchen sich die Nichtanwohner gerade die Straßen fürs Dauerparken aus, bei denen nicht viel Verkehr zu erwarten ist – man möchte ja Schäden am Campingmobil vermeiden.

Dass so ein Vorgehen von den ansässigen Anwohnern als durchaus störend empfunden wird, ist leider ein großes, zunehmendes Problem in der Camping-Szene. Gerade in deutschen Großstädten, in denen Parkplätze Mangelware sind.

Da man als Anwohner den Besitzer des Campers oft monatelang nicht zu Gesicht bekommt, wäre ein Treffen auf der Straße purer Zufall. Trotzdem sollte man alles daran setzen, sich freundlich mit dem Besitzer über mögliche Alternativen zu unterhalten, wenn man ihn das nächste Mal sieht.

Als Anwohner kannst du eine Liste mit attraktiveren Orten und Parkflächen vorschlagen, die sich in deiner Nähe finden lassen.

Eine Alternative: Wenn der Besitzer das nächste Mal für eine Wartung oder Urlaubsfahrt wegfährt, sichere dir den Parkplatz umgehend und stelle dort ein eigenes Kraftfahrzeug ab.

Sichtbehinderung durch parkende Wohnmobile

Wohnmobile dürfen auch in engeren Straßen parken, selbst wenn sie dadurch wertvolle Parkplätze für Anwohner blockieren. Die damit einhergehende Sichtbehinderung für den Nachbarn des Reisemobil-Besitzers ist ein notwendiges Übel, gegen das man juristisch machtlos ist.

Konkret heißt das: 

Verstößt der Wohnmobil-Dauerparker nicht gegen bestimmte Vorschriften (abgesenkter Bordstein, Fahrzeug nicht zugelassen, Wohnmobil wiegt über 7,5 Tonnen, Parken vor Einfahrten usw.), kann man dagegen nicht vorgehen.

Verstößt dein Nachbar gegen eine Vorschrift, kannst du trotzdem nicht viel unternehmen. Die einzige Möglichkeit ist hier, die Ordnungsbehörde zu verständigen, die dann ein Ordnungsgeld verhängen kann.

Da aber weitere Sanktionen nicht vorgesehen sind, wird der Parksünder auch nicht abgeschleppt – erst wenn etwa eine Feuerwehrzufahrt versperrt wird.

Wenn deine Sicht behindert wird, aber keine Vorschrift verletzt wurde, bitte deinen Nachbarn, das Wohnmobil woanders zu parken.

Wo und wann ist das Parken mit einem Wohnmobil verboten?

Gemäß § 12 Abs. 3, 3a und 3b StVO ist das Parken von Wohnmobilen an folgenden Stellen stets verboten:

  • Vor Kreuzungen bzw. Einmündungen im Bereich von fünf Metern.
  • Wenn die Nutzung von markierten Parkflächen verhindert wird.
  • Vor Grundstückeinfahrten und -ausfahrten, bei schmaleren Fahrbahnen auch direkt gegenüber.
  • Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, bei denen eine Parkflächenmarkierung oder Zeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
  • Vor Absenkungen des Bordsteins.

Ist das Reisemobil nicht zugelassen, weil es keine gültige TÜV-Plakette hat, darf es generell nicht öffentlich bewegt und geparkt werden.

Auch wenn dein Saison-Kennzeichen abgelaufen ist, gilt diese Vorschrift.

Willst du auf privaten Grundstücken parken, benötigst du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Fehlt diese, ist das Parken mit dem Wohnmobil auf diesem Grundstück verboten.

Parkverbot für Reisemobile mit zulässiger Gesamtmasse über 7,5 Tonnen

Hat dein Wohnmobil ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, darfst du innerhalb geschlossener Ortschaften in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht regelmäßig parken. An Sonn- und Feiertagen ist das Parken in geschlossenen Ortschaften mit solchen Kraftfahrzeugen gänzlich verboten. Das gilt jedoch nicht, wenn der Parkplatz entsprechend gekennzeichnet ist (§ 12 „Halten und Parken“, Abs. 3a).

Eine solche Kennzeichnung, die das Abstellen eines Wohnmobils explizit erlaubt, ist das Zeichen 314 für Parkplatz, kombiniert mit dem Zusatzzeichen 1010-67 für Wohnmobile.

Darf ein Wohnmobil auf einem PKW-Parkplatz parken?

Nein, mit einem Wohnmobil darf man nicht auf einem Parkplatz stehen, der mit dem Zeichen 1010-58 die Parkerlaubnis auf Personenkraftwagen eingrenzt. Nach § 12 Abs. 3 der StVO ist das Parken dann unzulässig, wenn Zusatz-Schilder das Parken untersagen.

Konkret heißt das: Busse, LKW, Wohnmobile oder Motorräder dürfen in einer solchen gekennzeichneten Parkfläche nicht geparkt werden.

Findest du unterwegs also ein solches Schild, das lediglich eine PKW-Abbildung unter dem Parkplatz-Symbol zeigt, suche dir lieber einen anderen Parkplatz – da ist Ärger vorprogrammiert.

200px-Zusatzzeichen_1010-58_-_Personenkraftwagen_(600x330),_StVO_2017.svg
Zusatzzeichen 1010-58: Personenkraftwagen
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Zusatzzeichen 1010-50: Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge

Auf einem solchen Parkplatz dürfen nicht mal Campingbusse geparkt werden, wenn es sich um ein „KFZ-Wohnmobil“ laut Kraftfahrzeug-Schein handelt. Es gibt nur wenige Camper-Modelle, die auch tatsächlich als PKW zugelassen sind.

Im Zweifel wird der Ordnungshüter also spätestens nach einem Blick in die Fahrzeugpapiere seinen Verdacht begründet sehen, hier tätig zu werden. Selbst wenn die Größe des Campingfahrzeugs keine Rückschlüsse zulässt, ob das Wohnmobil nun ein PKW ist oder nicht.

Es kommt letztlich bei Parkplätzen dieser Art auf die Klassifizierung des Fahrzeugs an.

Findest du dagegen das neue Zusatzzeichen 1010-50: Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge, darfst du dort mit dem Wohnmobil parken. Der Grund: Wohnmobile fallen unter sonstige mehrspurige Fahrzeuge.

Strafen und Bußgeld für widerrechtliches Parken mit Wohnmobilen

Welche Strafe droht beim widerrechtlichen Parken mit dem Wohnmobil? Grundsätzlich muss mit den üblichen Bußgeldern für widerrechtliches Parken gerechnet werden, die fürs KFZ verhängt werden. Das Mindestbußgeld für Falschparker beträgt 10 Euro, das höchste Bußgeld 70 Euro.

Die wichtigsten Bußgelder für widerrechtliches Parken mit Wohnmobilen:

  • Parken an unübersichtlichen oder engen Straßenbereichen: 15 Euro
  • Parken vor scharfen Kurven: 15 Euro
  • Parken auf oder bis zu 5 Meter vor Fußgängerüberwegen: 15 Euro
  • Bis zu 10 Meter vor Lichtzeichenanlagen: 15 Euro
  • Parken auf Geh- und Radwegen: 20 Euro
  • Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen: 70 Euro
  • Parken im Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot: 15 Euro
  • …. mit Behinderung: 25 Euro
  • …. länger als eine Stunde: 25 Euro
  • …. mit Behinderung: 35 Euro

Ein Fahrverbot droht als einmalige Strafe für Falschparker nicht. Parkt man das Fahrzeug jedoch ständig falsch, kann im schlimmsten Fall ein Führerscheinentzug drohen (Quelle). 

Bei schwerwiegenden Parkverstößen kann auch ein Punkt in Flensburg fällig werden, beispielsweise wenn das Fahrzeug Rettungsfahrzeuge behindert.

Auch mit dem Camper kann bei Behinderung (z.B. vor der Feuerwehrzufahrt) das Abschleppen des Fahrzeugs drohen. Wird das Wohnmobil abgeschleppt, muss man mit mindestens 150 Euro Abschleppkosten rechnen. Zuschläge für Kilometer, Nachtfahrten, Feiertage, Gewicht oder Größe des Campers kommen oft noch hinzu.

Kundenparkplätze von privaten Unternehmen sind seit einiger Zeit keine rechtsfreien Räume mehr (das Ordnungsamt ist für Privatfirmengrundstücke nicht zuständig). Das Falschparken kann auf privaten Firmen-Grundstücken ab sofort empfindlich teuer werden.

Inkassofirmen bieten neuerdings einen für Firmeninhaber bequemen „Knöllchen-Service“ an, wie das folgende Video zeigt.

Wie lange darf ein Wohnmobil auf der Straße parken?

Wie lange darf ein Wohnmobil im Wohngebiet parken? Solange es sich nicht um einen Wohnwagen oder Anhänger handelt (parkende Caravans dürfen maximal zwei Wochen am Straßenrand stehen), können Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zeitlich unbegrenzt an öffentlichen Straßen geparkt werden, wenn diese zugelassen sind.

Für schwere Wohnmobile über 7,5 Tonnen gilt diese Regelung nicht: Diese dürfen in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr und Sonn- und Feiertags nicht innerhalb von geschlossenen Ortschaften geparkt werden.

Achtung:
Dein Wohnmobil muss nicht nur zugelassen sein, sondern für das Abstellen am Straßenrand auch über eine gültige TÜV-Plakette verfügen! Um Bußgelder zu vermeiden, solltest du die nächste Hauptuntersuchung nie überziehen.

Parken von Wohnmobilen auf öffentlichen Parkplätzen

Auf öffentlichen Parkplätzen (Ausnahme: reiner PKW-Parkplatz) darf ein zugelassenes Wohnmobil jederzeit abgestellt werden.

Dazu solltest du die Beschilderung beachten. Außerdem sind öffentliche Parkplätze vielfach mit Gebühren verbunden. Das langfristige Abstellen eines Reisemobils auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ist nicht empfehlenswert.

Achte bei der Einfahrt auf öffentliche Parkplätze auf jeden Fall auf Zusatzschilder – vor allem auf Parkschilder in Kombination mit Zeichen 1010-58, das das Parken auf PKW begrenzt.

Das Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück parken

Wohnmobil parkt am Haus
Parken auf dem eigenen Grundstück ist rechtlich selbst dann erlaubt, wenn das WoMo vorübergehend nicht zugelassen ist.

Was, wenn Nachbarn sich über das Abstellen des Wohnmobils auf dem eigenen Grundstück beschweren? Grundsätzlich ist das dauerhafte Parken des Wohnmobils auf dem eigenen Grundstück gestattet. Dabei ist sogar unerheblich, ob das Reisemobil vorübergehend nicht zugelassen ist – schließlich parkt oder bewegt man das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen.

Eine Ausnahme stellt die dauerhafte Nutzung zu Wohnzwecken dar. Wenn klar erkennbar ist – etwa durch das ständige Aufbauen eines Vorzelts, dass eine Dauernutzung zu Wohnzwecken erfolgt, kann das Abstellen untersagt werden.

Relevant ist dabei die Auslegung, ob das Abstellen auf eigenem Grund über das reine Parken hinaus geht oder nicht.

Das dauerhafte Übernachten oder die gewerbliche Nutzung des Wohnmobils auf eigenem Grund sind somit Fälle, in denen der Nachbar mit einer Klage vor Gericht Erfolg haben könnte. 

Insbesondere dann, wenn eine bauliche Veränderung nahe liegt (etwa durch ein dauerhaftes Vorzelt oder Ähnliches), wird es eng:

Nach der Bauordnung sind bauliche Anlagen solche, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. Damit könnten derartig genutzte Wohnmobile auf eigenem Grund sogar eine Baugenehmigung erfordern, selbst dann, wenn man damit ab und zu in den Urlaub fährt.

Parken außerhalb von Straßen oder Wegen: An Seen, Stränden und in der Natur

Camper am Meer abstellen bei Hitze
Ein Parkplatz am Meer ist zwar toll, aber in vielen Kommunen ist Parken außerhalb von Wegen und Straßen untersagt.

Das Wohnmobil am Strand parken? Klingt für mich erst einmal reizvoll. Tolle Landschaft, das Meer oder einen See direkt vor der Tür, die Abkühlung immer in greifbarer Nähe.

Leider ist Parken in der Natur, an Seen, Stränden oder Dünen oftmals per Satzung der jeweiligen Kommune untersagt. In solchen Satzungen findet sich häufig eine Regelung, die das Parken von Wohnmobilen außerhalb von festen Wegen und Straßen verbietet.

Grund hierfür sind vor allem Umweltsünder, die den Stellplatz verwüstet oder verschmutzt zurücklassen. Es geht aber auch um den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, nicht nur um die Kosten der Müllbeseitigung von Parksündern.

Du solltest dein Reisemobil daher nicht einfach so in der freien Natur abstellen.

Den Campingbus im Schatten abstellen
Ein Stellplatz am See ist schön - Parken sollte man nur, wenn die Satzung der Kommune dies erlaubt.

Parken von Reisemobilen auf Autobahnraststätten oder Autohöfen

Wer sich nach langer Fahrt mit dem Camper nach einer Pause sehnt, steuert die Autobahnraststätte an. Doch für uns Reisemobilisten ist die Sache mit dem Parken nicht immer einfach zu erkennen:

Wo stellt man sein Wohnmobil auf einem Autobahnrasthof oder einem Autohof ab? Dazu sollte man die Beschilderung an der Einfahrt genau beachten. Hier kommt es wie so oft auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs an. Wohnmobile über 3,5 Tonnen kannst du auf dem ausgeschilderten LKW-Parkplatz abstellen. 

Jedoch solltest du dich möglichst Platz sparend hinstellen, denn LKW-Fahrer sind auf Einhaltung der verbindlichen Ruhezeiten angewiesen.

Wenn du ein Reisemobil bis zu 3,5 Tonnen Gewicht dein Eigen nennst, darfst du, falls nur PKW- und LKW-Parkplätze ausgeschildert sind, nirgends legal parken. 

In so einem Fall solltest du die Raststätte wieder verlassen und eine neue ansteuern. Bist du bereit ein Risiko einzugehen, stelle dich im Zweifel lieber auf einen PKW-Parkplatz am Rasthof, wobei du möglichst Platz sparend einparken solltest.

Viele Raststätten und Autohöfe bieten inzwischen aber auch Stellplätze für Campingfahrzeuge an. Zudem sind Gastronomie und sanitäre Anlagen in unmittelbarer Nähe, manchmal auch Entsorgungsstationen. Autohöfe sind allerdings häufig kostenpflichtig, wenn es um eine längere Parkdauer geht.

So gehst du gegen Parksünder vor deiner Haustüre am besten vor

Bist du als Anwohner verärgert, weil dort jemand widerrechtlich sein KFZ oder Wohnmobil außerhalb der gekennzeichneten Flächen abgestellt hat, kannst du tätig werden und das Ordnungsamt darüber in Kenntnis setzen. 

Dieses muss dann aufgrund deiner Beschreibung der Gegebenheiten vor Ort etwas unternehmen.

Schreibe dazu den genauen Ort, die Uhrzeit und das Datum sowie das KFZ-Kennzeichen des Parksünders auf und zeige deine Beschwerde schriftlich an.

Tipp 1: Mache auf jeden Fall eindeutige Fotos (am besten mehrere von allen möglichen Seiten und der Umgebung), so bist du auf der sicheren Seite.

Tipp 2: Du kannst deine Anzeige an das Ordnungsamt, die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Polizeistelle vor Ort schicken. Jede dieser Stellen ist für die Annahme von Anzeigen verpflichtet.

Tipp 3: Ein milderes Vorgehen ist das Anbringen von Zetteln an die Windschutzscheibe der Falschparker. So vermeidest du unnötige Konflikte und kannst auf die Vernunft deiner Mitmenschen setzen. Oft sind es immer dieselben Fahrzeuge, sodass sich der Kreis der Parksünder auf wenige Personen beschränkt. Natürlich ist das keine Garantie, aber die deutlich einfachere Lösung für alle Beteiligten.

Regelungen für das Übernachten mit dem Reisemobil

Wenn du mit deinem Camper nicht nur parken willst, sondern eine Übernachtung darin anstrebst, gelten andere Vorschriften als für das Parken.

Mit dem Camper am Straßenrand übernachten? Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darfst du eine Nacht im Campingfahrzeug verbringen. Dabei geht man von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus.

Einmaliges Übernachten mit dem Camper an derselben Stelle ist demnach kein Problem, mehrmaliges Übernachten am gleichen Ort muss als Sondernutzung genehmigt werden.

Der Straßenrand ist dabei so gut wie jeder andere Ort, an dem du mit dem Campingfahrzeug legal parken darfst.

Wenn du mit dem WoMo am Straßenrand übernachtest, darfst du keinerlei Möbel oder Stühle vor dem Fahrzeug aufstellen oder die Markise ausfahren. 

In diesem Fall wäre das bereits Kampieren und nicht mehr Parken. Das gilt übrigens sogar auf Wohnmobilstellplätzen. Ein solches Kampieren ist ebenfalls eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.

Frei stehen: Mit dem Camper grundsätzlich erlaubt

Für eine Nacht darfst du also auch ohne Sondernutzung in Deutschland frei stehen. Sind ungefähr zehn Stunden vergangen, solltest du deinen Stellplatz am nächsten Morgen ändern.

Dabei solltest du wie sonst auch alle Beschilderungen beachten und eine Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden.

Wir haben für dich einen Beitrag rund um das Thema Freistehen und Wildcampen mit dem Wohnmobil erstellt. Dort findest du insgesamt 16 Tipps fürs Freistehen mit Campern.

Die schönsten Orte für Freisteher, aber auch die besten Wohnmobilstellplätze in Europa findest du oft durch die Erfahrungen anderer Nutzer. Dafür eignen sich ganz besonders passende Stellplatz-Apps. Es gibt auch welche für Freisteher. Schau dir mal unsere Liste der besten Stellplatz-Apps an.

Übernachten auf Autobahnraststätten: erlaubt und sinnvoll?

Das Übernachten auf Autobahnrasthöfen mit dem Wohnmobil ist erlaubt. Dazu sollte man die eigens dafür vorgesehenen Wohnmobil-Parkplätze ansteuern. 

Fehlen diese, übernachtet man besser abseits der Autobahn oder steuert einen Rasthof an, auf dem das Parken und somit Übernachten im Campingfahrzeug eindeutig erlaubt ist.

Das Parken abseits der Rasthöfe an Schnellstraßen und Autobahnen ist sowieso empfehlenswert:

Diebe schlagen dort zu, wo Parkplätze stark frequentiert werden und an schlecht einsehbaren Orten.

Nennst du ein relativ neues Wohnmobil dein Eigen, solltest du gerade an solch gefährlichen Parkplätzen über ein Alarmsystem im Camper nachdenken und dieses gegebenenfalls nachrüsten. Wir haben dir an anderer Stelle bereits die besten Alarmsysteme für Camper vorgestellt

Wenn du an Rasthöfen mit dem Camper übernachten willst, suche dir wenigstens eine Stelle aus, die von überall gut einsehbar ist. Das schreckt potentielle Diebe ab, hier einen Einbruchsversuch zu unternehmen. Gleiches gilt für die Beleuchtung: Parke lieber dort, wo die Beleuchtung ausreichend hell ist.

Auch Überfälle an Autobahnen sind keine Seltenheit, gerade in Frankreich. Ruhepausen mit Übernachtung im Reisemobil solltest du nach Möglichkeit abseits der Autobahnen planen.

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Thorsten Gründges

Thorsten Gründges

Mehr als 20 Jahre Camping-Begeisterung und kein Ende in Sicht! Was ich liebe: Einfach mit dem Wohnmobil losfahren und neue, wunderschöne Orte erkunden. Es ist vor allem das Gesamtpaket, für das ich Feuer und Flamme bin: Vorfreude, Abwechslung, pure Entspannung und (meistens) sympathische Mitcamper. Mehr als Urlaub eben - fast schon meine Religion!